Bodenrichtwerte
Für den Landkreis Erlangen-Höchstadt ist ein Gutachterausschuss bestellt, der Bodenrichtwerte als durchschnittliche Lagewerte für Wohnbau- und Gewerbeflächen ermittelt. Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt auf Basis einer Kaufpreissammlung unter Berücksichtigung preisbestimmter Merkmale. Näheres ist in den §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs (BauGB) geregelt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 20.07.2006 (Az. I ZR 185/03) entschieden, dass die Bodenrichtwerte nach § 196 BauGB dem urheberrechtlichen Schutzregime der §§ 87 a ff. des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) unterliegen und nicht als amtliches Werk gem. § 5 UrhG gemeinfrei sind.
Deshalb finden Sie hier keine Bodenrichtwerte.
Bodenrichtwerte können nur bei der Geschäftstelle des Gutachterausschusses erfragt werden!
Die Geschäftsstelle Gutachterausschuss ist erreichbar:
Dreikönigstrasse 1-3, Erlangen
Zimmer: 174
Ansprechpartner: Herr Rupprecht
Telefon 09131/803-286
Telefax 09131/803-343
E-Mail: klaus.rupprecht@erlangen-hoechstadt.de
