Verbrauchsgebühren für Wasser und Abwasser

Für den Verbrauch an Trinkwasser und die Beseitigung des Abwassers werden in vierteljährlichen Raten Gebühren festgesetzt, die sich daran orientieren, welche Mengen an Wasser entnommen bzw. verbraucht wurden. Jewils zum 01. Oktober des Jahres wird dann eine Abrechnung erstellt.

Pro Kubikmeter sind derzeit zu zahlen:

Hinzu kommt noch jeweils eine Grundgebühr.
Gebührenabzüge sind möglich bei den Kanalgebühren; auf Antrag können z.B. Abschläge für Gartenwasser oder Großvieheinheiten gewährt werden.

Formular:
Antrag Gartenwasserabzug

Rechtsgrundlagen: