Ab dem 01.08.2009 können Erklärungen zur Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie zur Führung eines Lebenspartnerschaftsnamen wahlweise entweder vor einem Standesamt oder einem Notar mit Amtssitz in Bayern abgegeben werden.
Die Anmelde- und Prüfungszuständigkeit liegt ab dem 01.08.2009 ausschließlich beim Wohnsitzstandesamt.
Das Verfahren richtet sich, soweit im Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes nicht anders bestimmt, nach den Bestimmungen des Personenstandsgesetzes.
Es gelten somit die Vorschriften wie bei einer Eheschließung.
Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie im Standesamt.
Vorzulegende Unterlagen (bei ledigen Personen):
-Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
-Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
-Reisepass/ Personalausweis