Herstellungsbeiträge zur Wasserversorgung

Bei Bauvorhaben (Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten, Dachgeschossausbau) fallen nach dem Kommunalabgabengesetz die sogenannten Herstellungsbeträge zur Wasserversorgung an.
Diese errechnen sich grundsätzlich nach der Größe der Grundstücksfläche und der Geschossfläche.

Die derzeit geltenden Beitragssätze sind:
                       pro qm Grundstücksfläche:        0,87 €
                             pro qm Geschoßfläche:        6,65 €

Rechtsgrundlagen:
Art. 5, 8, 9 Kommunalabgabengesetz (KAG)