Bei Bauvorhaben (Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten, Dachgeschossausbau) fallen nach dem Kommunalabgabengesetz die sogenannten Herstellungsbeträge zur Wasserversorgung an.
Diese errechnen sich grundsätzlich nach der Größe der Grundstücksfläche und der Geschossfläche.
Die derzeit geltenden Beitragssätze sind:
pro qm Grundstücksfläche: 0,87 €
pro qm Geschoßfläche: 6,65 €
Rechtsgrundlagen:
Art. 5, 8, 9 Kommunalabgabengesetz (KAG)