Bei Bauvorhaben (Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten, Dachgeschossausbau) fallen nach dem Kommunalabgabengesetz die sogenannten Herstellungsbeträge zur Entwässerung an.
Diese errechnen sich grundsätzlich nach der Größe der Grundstücksfläche und der Geschossfläche.
Die derzeit geltenden Beitragssätze sind:
pro qm Grundstücksfläche: 2,68 €
pro qm Geschoßfläche: 13,25 €
Rechtsgrundlagen:
Art. 5, 8, 9 Kommunalabgabengesetz (KAG)
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Eckental