Herstellungsbeitrag für die Abwasserbeseitigung

Bei Bauvorhaben (Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten, Dachgeschossausbau) fallen nach dem Kommunalabgabengesetz die sogenannten Herstellungsbeträge zur Entwässerung an.

Diese errechnen sich grundsätzlich nach der Größe der Grundstücksfläche und der Geschossfläche.

Die derzeit geltenden Beitragssätze sind:
                        pro qm Grundstücksfläche:        2,68 €
                        pro qm Geschoßfläche:            13,25 €

Rechtsgrundlagen:
Art. 5, 8, 9 Kommunalabgabengesetz (KAG)
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Eckental