Geburt

Anzeige einer Geburt
Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk der Geburtsort liegt.

Zur Anzeige sind verpflichtet:
- bei einer Klinikgeburt die Verwaltung der Klinik,
- der Vater des Kindes,
- die Hebamme,
- der Arzt,
- jede andere Person, die bei der Geburt anwesend war
- die Mutter, sobald sie dazu in der Lage ist

Mitzubringen sind eine Abschrift des Familienbuchs und die Personalausweise beider Eltern, bei unverheirateten Müttern die Geburtsurkunden beider Elternteile und die Personalausweise.

Beurkundung der Geburt
Nach Anzeige einer Geburt nimmt der Standesbeamte die Beurkundung vor.

Folgende Daten werden dabei in das Geburtenbuch eingetragen:
- Tag, Uhrzeit und Ort der Geburt
- Geschlecht des Kindes
- Vor- und Familienname des Kindes
- Vor- und Familiennamen der Eltern, ihr Beruf und Wohnort

Auf Antrag erstellt der Standesbeamte aus dem Geburtenbuch eine Geburtsurkunde.