Sie haben etwas verloren ?

Alle verlorengegangenen Gegenstände die im Gemeindegebiet von Eckental aufgefunden wurden, werden im Fundbüro der Marktgemeinde aufbewahrt.

Aufbewahrung der Fundgegenstände

Das Fundamt verwahrt Fundgegestände für die Dauer von sechs Monaten.

Werden Sie innerhalb dieser Frist nicht vom Eigentümer abgeholt, hat der Finder einen Rückgabeanspruch. Wenn er darauf verzichtet hat, werden die Gegenstände vom Markt Eckental entsorgt.

Aushändigung von Fundsachen

Bei der Abholung eines verlorenen Gegenstandes hat der Verlierer sich auszuweisen (Personalausweis).
Außerdem muss er durch eine genaue Beschreibung des Gegenstandes ggf. des Inhalts sowie durch Angabe von Ort und Zeit des Verlustes glaubhaft machen, dass er der rechtmäßige Eigentümer ist.