Ausstellung von Fischereischeinen

Sie benötigten folgende Unterlagen:

Bei Neuausstellung:
Personalausweis
1 aktuelles Lichtbild
Nachweis über die bestandene Fischerprüfung (staatliche Fischerprüfungszeugnis)

Bei Verlängerung:
Personalausweis
1 Aktuelles Lichtbild
Bitte früher ausgestellte Fischereischeine oder das staatliche Fischerprüfungszeugnis mitbringen.

Gebühren und Abgaben:
Die Gebühr bei Neuausstellung beträgt 35,00 € bei Verlängerung 5,00 €.
Die Fischereiabgabe für den Fischereischein auf Lebenszeit bei Einmalzahlung richtet sich nach dem Lebensalter, für die Dauer auf 5 Jahre beträgt die Abgabe 40,00 €.

Jugendfischereischeine

Jugendliche vom 10. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten auf Antrag einen Jugendfischereischein.

Benötigte Unterlagen:
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
1 Aktuelles Lichtbild

Gebühren und Abgaben:
Die Gebühr beträgt 5,00 € die Fischereiabgabe 10,00 €
Informationen zur Fischerprüfung erhalten Sie unter

www.fischerpruefung.bayern.de
www.lfl.bayern.de