Alle Gemeinden haben bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Vorschriften des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) zu beachten. Zu diesem Zweck hat jede Gemeinde einen gemeindlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Aufgaben:
Die gemeindlichen Datenschutzbeauftragten haben die Aufgabe, auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz hinzuwirken. Gesetzlich besonders erwähnt sind folgende Aufgaben:
Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz
Er kontrolliert, ob die öffentlichen Stellen im Freistaat Bayern die Vorschriften des Datenschutzes einhalten. Der Bürger kann sich bei Beschwerden über den Umgang einer öffentlichen Stelle mit seinen Daten direkt an den Landesbeauftragten wenden.
Link:www.datenschutz-bayern.de