Amtliche Beglaubigungen
- von Fotokopien
Beglaubigt werden Vervielfältigungen oder Abschriften und Ablichtungen von Originalschriftstücken, sowie Unterschriften und Handzeichen von Einwohnern.
Kopien von Personenstandsurkunden (Auszüge aus dem Familienbuch, Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) dürfen nicht beglaubigt werden.
Bitte wenden Sie sich zur Ausstellung einer neuen Urkunde an das zuständige Standesamt (z.B. Geburtsurkunde = Geburtsstandesamt).
Standesamt Eckental
- von Unterschriften
Beglaubigt werden Unterschriften, wenn das zu beglaubigende Schriftstück bei einer Behörde vorzulegen ist. Sie werden grundsätzlich nur beglaubigt, wenn diese in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen wird.
Bitte legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
Weiterhin bestätigt die Meldebehörde, dass die Ablichtung der vorgelegten Urkunde, etc. mit dem Original übereinstimmt.
Gebühren
Beglaubigung einer Fotokopie 5,00 €