Ausweispflicht
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen.
Dies gilt nicht, wenn Sie sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen können.
Die Besitzpflicht bedeutet nicht die Pflicht, den Ausweis ständig bei sich führen zu müssen.
Beim Überschreiten von Staatsgrenzen ist grundsätzlich das Mitführen eines Reisepasses erforderlich. Ob eine Passpflicht besteht, ist in den jeweiligen Staaten unterschiedlich gesetzlich geregelt. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union und in den meisten Urlaubsländern reicht für Deutsche jedoch die Vorlage des Personalausweises bzw. Kinderausweises aus.
Einzelheiten erfahren Sie vom Auswärtigen Amt, Ihrem Reisebüro oder der Botschaft des jeweiligen Landes auf Anfrage.
Eine Verlängerung ist grundsätzlich nicht mehr möglich.
Für die Neubeantragung ist erforderlich:
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 3 - 4 Wochen.
Den aktuellen Bearbeitungsstand können Sie am Ende dieser Seite abfragen.
Gültigkeit:
Der Personalausweis wird bis zum 24. Lebensjahr für 6 Jahre und ab dem 24. Lebensjahr für 10 Jahre ausgestellt.
Vorläufige Ausweispapiere
In Notfällen kann Ihnen in Verbindung mit einem endgültigen Personalausweis
ein vorläufiger Personalausweis (Gültigkeit 3 Monate) ausgestellt werden.
Hierzu werden für den vorläufigen Personalausweis zusätzlich ein Lichtbild benötigt.
Abholung
Bitte legen Sie den Abholschein und das alte Ausweisdokument zur Entwertung vor.
Ab 01. November 2010 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland einen neuen Personalausweis. Wir möchten Sie über die wichtigsten Neuerungen informieren.
Auf einen Blick
· Einführung am 1. November 2010
· Kreditkartenformat
· Kontaktloser Chip im Karteninneren
· Elektronische Ausweisfunktion für Transaktionen im Internet und an Automaten
· Mehr Kontrolle über persönliche Daten
· Vorbereitet für die elektronische Signatur zum rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler
Dokumente
· Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und Fingerabdrücke (freiwillig) zur
eindeutigen Zuordnung von Ausweis und Besitzer
Gebühren für den neuen Personalausweis
Antragstellende Person unter 24 Jahren: 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
Antragstellende Person ab 24 Jahren: 28,80 Euro (10 Jahre gültig)
Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige: Gebührenreduzierung im Ermessen
der ausstellenden Behörde
Vorläufiger Personalausweis: 10,-- Euro
Weitere Gebührenregelungen
Ändern der Transport-PIN in 6-stellige persönliche
PIN bei der Ausgabe oder gebührenfrei
Einschaltung der Online-Ausweisfunktion bei der
Vollendung des 16. Lebensjahres mit Setzen der
Persönlichen PIN gebührenfrei
Nachträgliches Einschalten der Onlline-Ausweisfunktion 6,-- Euro
Ausschalten der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
Änderung der PIN im Bürgeramt
(z.B. PIN vergessen) 6,-- Euro
Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion 6,-- Euro
Für ausführlichere Details steht das Personalausweisportal, ein Service des Bundesministeriums
des Inneren, zu Ihrer Verfügung.
Da bei der Antragstellung umfangreiche Arbeitsabläufe notwendig und vorgeschrieben sind, wird sich die Bearbeitungszeit wesentlich verlängern. Das Bundesministerium des Innern geht von einer Bearbeitungszeit von ca. 30 minuten pro Personalausweis aus. Dies widerum wirkt sich natürlich auf die Wartezeiten aus. Wir werden selbstverständlich versuchen, die Wartezeit für Sie so gering wie möglich zu halten.
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Animation zur Online-Ausweisfunktion (Mit Ton) |
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Flyer zum neuen Personalausweis |