In Bayern sind die Landkreise und die kreisfreien Städte für die Abfallentsorgung zuständig. Im folgenden haben wir einige Informationen für Sie zusammengestellt. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Erlangen-Höchstadt.
Nähere Informationen des Landkreises über http://www.erlangen-hoechstadt.de/abfall
Hier können Sie auch die Abfuhrtermine abrufen.
| Größe (Mindestkapazität) | monatliche Gebühr mit Biotonne in € | monatliche Gebühr ohne Biotonne in € | Rückerstattungs-/ Nachzahlungsbetrag in € * | in der Jahresgebühr enthaltene Leerungen | davon einsparbar |
| 60 l (1 Person) ** | 7,56 | 6,05 | 3,07 | 15 | 3 |
| 60 l (2-3 Personen) | 11,10 | 8,88 | 3,07 | 22 | 10 |
| 80 l (-4 Personen) | 14,80 | 11,84 | 4,09 | 22 | 10 |
| 120 l (-6 Personen) | 22,20 | 17,76 | 6,14 | 22 | 10 |
| 240 l (-12 Personen) | 44,40 | 35,52 | 12,27 | 22 | 10 |
| 1.100 l | 240,39 | 192,31 | 56,24 | 26 | 14 |
| 2.200 l | 480,78 | 384,62 | 112,48 | 26 | 14 |
| 4.400 = 5.000 l | 961,56 | 769,24 | 224,97 | 26 | 14 |
* Rückerstattungsbetrag je nicht genutzter Leerung bzw. Nachzahlbetrag je zusätzlich genutzter Leerung der Restmülltonne
** "Single-Tarif": Grundstück bzw. Eigentumswohnung wird nur von einer Person bewohnt
NUR 12 MINDESTLEERUNGEN BEI ALLEN RESTMÜLLTONNEN
Im Landkreis Erlangen-Höchstadt findet die Restmüll- und Biotonnenleerung 14-tägig statt. Somit werden jährlich 26 Leerungen angeboten (bei Feiertagsverschiebung evtl. 27).
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die meisten Bürger weniger als 26 Leerungen in Anspruch nehmen. Deshalb werden bei den 60 l - 240 l-Tonnen ab dem 01.01.2012 nur noch 22 bzw. 15 Leerungen (Single-Tarif) im Voraus berechnet (siehe obige Tabelle). Bitte beachten Sie, dass wenn Sie mehr als die jeweils in der Jahresgebühr enthaltenen Leerungen in Anspruch nehmen, diese nachzuzahlen sind.
In den Müllgebühren sind die Beseitigung von Gartenabfällen, von Problemabfällen (Öl, Gift, Arzneimittel etc.) sowie Altpapier und Batterien im Rahmen der Bedingungen des Recyclinghofes des Landkreises enthalten.
Laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz dürfen alle ausrangierten Elektroaltgeräte und bestimmte Leuchten nicht mit dem Restmüll entsorgt werden. Diese Altgeräte müssen in den fünf nachfolgend aufgeführten Gerätegruppen getrennt erfasst werden:
1. Haushaltsgroßgeräte (z.B. Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler,E-Herde)
2. Kühl- und Gefriergeräte
3. Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (Computer, Kopier- und Faxgeräte, Telefone etc.) und Geräte der Unterhaltungselektronik (z.B. Radiogeräte) sowie Bildschirmgeräte (Fernseher, Monitore)
4. Gasentladungslampen (Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen usw.)
5. Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische u. elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte usw.
Die Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes haben auch auf die E-Schrott-Erfassung im Landkreis Auswirkungen.
Im Landkreis werden auf den bestehenden Wertstoffhöfen und der Umladestation im Erlanger Hafen für alle bzw. einzelne Elektro-Gerätegruppen Sammelstellen eingerichtet. Die Abgabe der auf der jeweiligen Anlage zugelassenen Elektro-Altgerätefraktionen ist für die Anliefererkostenlos.
Selbstanlieferung von E-Schrott an den Wertstoffhof Eckental
Am Wertstoffhof Eckental werden alle fünf Elektrogerätegruppen kostenlos angenommen.
Die kostenfreie Abholung von Fernseh- und Radiogeräten sowie Monitoren erfolgt weiter im Rahmen der Sperrmüllabholung. Die Sammlung der Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen wird über die mobilen landkreisweiten Problemabfallsammlungen aufrechterhalten.
Abholservice für Kühl- und Haushaltsgroßgeräte im Holsystem.
Die nachfolgend aufgezählten Elektrogeräte können Sie auch von einem vom Landkreis beauftragten Entsorgungsunterunternehmen zu einem festgelegten Termin abholen lassen.
Kühl-, Gefrierschränke; Gefrier-, Kühltruhen; Bügel-, Geschirrspül-, Waschmaschinen; Wäscheschleudern, -trockner; Dunstabzugshauben, Mikrowellengeräte, Elektroherde, Ölradiatoren, Heimsolarien und Wärmepumpen
Diese Geräte müssen beim Landratsamt, Telefon: 09193/20-592 oder 09193/20-591, zur separaten Abfuhr angemeldet werden. Die Abholung dieser Elektrogeräte ist allerdings kostenpflichtig. Die Abholgebühr beträgt 8,00 €/Elektrogerät! Der Gebührenbescheid mit Rechnung wird Ihnen vor dem Abholtermin vom Landratsamt Erlangen-Höchstadt rechtzeitig zugestellt.
Weitere Infos zum Elektroschrott- und Elektronikgerätegesetz
Ab dem 24. März 2006 wurden alle neuen Elektrogeräte mit dem Symbol der ‚durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern’ gekennzeichnet.
Dieses Symbol weist Sie darauf hin, dass dieses Gerät weder über die Restmüll- noch über die Wertstoffbehältnisse wie z.B. die braune Biotonne, das grüne Altpapiergefäß und den ‚Gelben Sack’ entsorgt werden darf, sondern bei den Wertstoffhöfen bzw. mobilen Sammelstellen abzugeben ist.
Als Besitzer eines Elektro-Altgerätes sind Sie verpflichtet, dieses zu den vorgesehenen stationären Sammelstellen zu bringen oder bei der mobilen Sammlung abzugeben. Mit diesem persönlichen Aufwand bewirken Sie einen hohen Nutzen für die Umwelt. Sie helfen mit, dass wertvolle Rohstoffe wiederverwertet und Schadstoffe gezielt behandelt werden können.Wenn Sie Altgeräte einer getrennten Sammlung zuführen, entlasten Sie die Umwelt in doppelter Hinsicht: Erstens helfen Sie, Ressourcen zu sparen und zweitens tragen Sie zur Schadstoffentfrachtung des Restmülls bei; denn E-Altgeräte tragen erheblich zur Schadstoffbelastung des Restmülls mit den Schwermetallen wie z.B. Blei, Cadmium und Quecksilber bei.
Die Entsorgungsentgelte am Recyclinghof Eckental finden Sie hier.
Abholung bei einer kostenlosen Frühjahrs- und Herbstsammlung. Die Sammeltermine sind aus dem Entsorgungsplan ersichtlich.