Erfassung der Wehrpflichtigen
Zu den Erfassungsstichtagen ermittelt die Wehrerfassungsbehörde mit Hilfe des Melderegisters alle männlichen Deutschen, die am Stichtag das 17. Lebensjahr vollendet und das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Sofern die Erfassung noch nicht erfolgt ist, werden diese Personen in die Wehrerfassungslisten aufgenommen und für die Übermittlung an die Bundeswehrverwaltung zur Feststellung der Wehrpflicht bereitgehalten. Zuvor werden die erfassten Männer darüber unterrichtet, dass sie erfasst wurden und welche persönlichen Daten über sie an die Bundeswehrverwaltung weitergegeben werden.
Das Kreiswehrersatzamt wird dann das Verfahren zur Feststellung der Wehrtauglichkeit einleiten. Untauglichkeits- oder Zurückstellungsgründe können dann gegenüber dem Kreiswehrersatzamt angegeben oder Erklärungen zum Zivildienst abgegeben werden.
Für die Betreuung der Wehrpflichtigen des Landkreises Erlangen-Höchstadt ist seit dem 01.05.2003 das
Kreiswehrersatzamt Bamberg
Promenadenstr. 2a
96047 Bamberg
Tel. 0951/ 7005-0
zuständig.
