Reisepässe
Beim Überschreiten von Staatsgrenzen ist grundsätzlich das Mitführen eines Reisepasses erforderlich. Ob eine Passpflicht besteht, ist in den jeweiligen Staaten unterschiedlich gesetzlich geregelt. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union und in den meisten Urlaubsländern reicht für Deutsche jedoch die Vorlage des Personalausweises bzw. Kinderausweises aus.
Einzelheiten erfahren Sie vom Auswärtigen Amt, Ihrem Reisebüro oder der Botschaft des jeweiligen Landes auf Anfrage.
Eine Verlängerung ist grundsätzlich nicht mehr möglich.
ePass
In Deutschland wurde der ePass im November 2005 eingeführt. Im ePass der ersten Generation ist als biometrisches Merkmal das Passfoto im Chip gespeichert. Ab 1. November 2007 werden in elektronischen Pässen der zweiten Generation zusätzlich zwei Fingerabdrücke gespeichert.
Hier haben wir die wichtigsten Informationen zu den Änderungen ab dem 01.November 2007 für Sie zusammengefasst.
Für die Neubeantragung ist erforderlich:
- Persönliches Erscheinen mit altem Personalausweis oder Reisepass (auch abgelaufen) zur Feststellung der Identität. Für die Antragstellung ist kein Formblatt erforderlich. Der Antrag wird direkt im Passamt ausgedruckt.
- Geeignetes Lichtbild.
Für weitere Informationen zum Lichtbild klicken Sie hier. - Der Verlust oder Diebstahl eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ist der Meldebehörde schriftlich anzuzeigen. Sofern bereits bei der Polizei erfolgt, bitte ein Duplikat mitbringen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 3 - 4 Wochen.
In dringenden Fällen können Sie einen Expresspass beantragen. Innherhalb 3 Werktagen liegt dieser zur Abholung bereit.
Den aktuellen Bearbeitungsstand können Sie am Ende dieser Seite abfragen.
Gebühren:
...unter 24
Reisepass: 59,00 € 37,50 €
Expressreisepass: 91,00€ 59,50 €
vorläufiger RP: 26,00 €
Gültigkeit:
Der Reisepass wird bis zum 24. Lebensjahr für 6 Jahre und ab dem 24. Lebensjahr für 10 Jahre ausgestellt.
Hinweis:
Bei Beantragung eines Reisepasses vor dem 18. Lebensjahr ist eine schriftliche Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter vorzulegen.
Vorläufige Ausweispapiere
In Notfällen kann Ihnen in Verbindung mit einem endgültigen Reisepass
- ein vorläufiger Reisepass innerhalb einer Woche (Gültigkeit 1 Jahr; Gebühr 26,-- Euro) ausgestellt werden.
Hierzu werden für den vorläufigen Reisepass zusätzlich ein neues Lichtbild benötigt.
Abholung
Bitte legen Sie den Abholschein und das alte Ausweisdokument zur Entwertung vor.
Info
Weitere Informationen zum Pass- und Ausweisrecht in Deutschland erhalten Sie beim Bundesministerium des Innern.

