An-, Um- und Abmeldungen in Eckental
Allgemeines bei Wohnungswechsel
Die Meldebehörde hat die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können.
Die An-, Um- oder Abmeldung ist gebührenfrei und hat innerhalb einer Woche zu erfolgen.
Wer seiner Verpflichtung zur Meldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, kann mit einer Verwarnung oder mit Bußgeld bis zu 500 € belegt werden.
Zuzug nach Eckental – Anmeldung
Wer eine Wohnung neu bezieht, muss sich innerhalb einer Woche bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Die Meldepflicht gilt für Deutsche und für Ausländer; sie betrifft nur Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Bei mehreren Wohnungen ist die vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung (bei Verheirateten die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie).
Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners.
Die Anmeldung einer Hauptwohnung begründet mehrere Zuständigkeiten; insbesondere zur
- Ausstellung von Lohnsteuerkarten,
- Ausstellung von Ausweispapieren (Personalausweis und Reisepass)
- Stimmabgabe bei Wahlen oder Volks- und Bürgerentscheiden
Bei einem Zuzug nach Eckental müssen Sie zur Anmeldung persönlich im Amt erscheinen.
Formulare:
Anmeldeformular, Beiblatt Anmeldung
Für die Anmeldung bringen Sie bitte drei ausgefüllte und unterschriebene Ausdrucke sowie Ihren Personalausweis und/oder Reisepass mit (Prüfung der Identität und Änderung der Anschrift bzw. des Wohnortes).
Sollten Sie noch eine weitere Wohnung beibehalten, bitten wir Sie auch, das Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen (kann ebenfalls heruntergeladen werden) auszufüllen und zu unterschreiben.
Personen, die nur vorübergehend in Eckental eine weitere Wohnung für die Dauer von höchstens 2 Monaten beziehen und in Deutschland für eine andere Wohnung gemeldet sind, unterliegen hinsichtlich dieser Wohnung nicht der Meldepflicht.
Die Anmeldung von Kindern unter 16 Jahren ist vom gesetzlichen Vertreter (in der Regel beide Eltern) zu unterschreiben. Die Personalausweise bzw. Reisepässe der gesetzlichen Vertreter sind mit vorzulegen. Wurde die elterliche Sorge durch Beschluss eines Gerichts übertragen, so ist zusätzlich der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
Umzug innerhalb Eckentals - Ummeldung bzw. Wegzug von Eckental – Abmeldung
Bei direkter Vorsprache wird kein Formular benötigt. Alle erforderlichen Angaben werden an einem Meldeschalter erfasst. Für die Richtigkeit Ihrer Angaben unterschreiben Sie den ausgedruckten Meldeschein. Legen Sie bitte bei der Ummeldung, zur Prüfung der Identität, Ihren Personalausweis oder Reisepass vor. Auf dem Personalausweis wird, bei Vorliegen einer Hauptwohnung die Anschrift geändert.
Neu seit dem 01.06.2004 !!!
Wer innerhalb Deutschlands umzieht, muss sich ab sofort nicht mehr bei der für ihn bisher zuständigen Meldebehörde abmelden. Bürgerinnen und Bürger, die innerhalb Deutschlands umziehen, müssen sich seit dem 01.06.2004 nur noch binnen einer Woche ab Einzug bei der Meldebehörde ihres neuen Wohnortes anmelden. Wenn eine neue Wohnung im Ausland bezogen wird, besteht nach wie vor die Abmeldepflicht. Auch wer lediglich eine Wohnung aufgibt, ohne zugleich eine neue Wohnung im Inland zu beziehen, bleibt weiterhin abmeldepflichtig.
Aus rechtlichen Gründen kann der Meldeschein nicht als E-Mail übersandt werden, da Ihre eigenhändige Unterschrift zur Bearbeitung benötigt wird.
Die Um- und Abmeldung von Kindern unter 16 Jahren ist vom gesetzlichen Vertreter (in der Regel beide Eltern) zu unterschreiben.
Wurde die elterliche Sorge durch Beschluss eines Gerichts übertragen, so ist zusätzlich der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen bzw. bei Übersendung eine Kopie des Beschlusses beizufügen.
Die Personalausweise bzw. Reisepässe der gesetzlichen Vertreter sind bei persönlicher Vorsprache mit vorzulegen.
