Kirchenaustritt

Kirchenaustritt

 

Nach Art. 3 Abs. 4 Kirchensteuergesetz bedarf der Kirchenaustritt zur öffentlich-rechtlichen Wirkung der mündlichen oder schriftlichen Erklärung bei dem Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsorts.

Für die Einwohner aus Eckental ist das Standesamt Eckental zuständig.

 

Die mündliche Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesbeamten erklärt werden. Bei einer schriftlichen Austrittserklärung muss ein Notar Ihre Unterschrift beglaubigen. Die vom Notar ausgestellte Urkunde müssen Sie anschließend an das zuständige Standesamt weiterleiten.

 

Eine schriftliche Erklärung durch einen Brief oder eMail an das Standesamt entspricht nicht der vorgeschriebenen Form und kann daher nicht rechtswirksam entgegengenommen werden.

 

Kinder, die das 12. aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, müssen der Erklärung der Eltern über den Austritt ausdrücklich zustimmen und daher mit den/dem Sorgeberechtigten gemeinsam vorsprechen. Sollte ein Elternteil das alleinige Sorgerecht haben, legen Sie einen Nachweis darüber vor.

Kinder ab 14 Jahren können den Austritt allein, also ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erklären.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Hinweis über das Taufdatum und die Taufpfarrei (z.B. Vorlage des Taufzeugnisses - nicht unbedingt erforderlich - die Daten über Ihre Taufe genügen)
  • Lohnsteuerkarte: Die Lohnsteuerkarte kann beim Finanzamt Erlangen geändert werden. Eine Bescheinigung über den Kirchenaustritt ist vorzulegen.
     
     Sollte Ihr Ehegatte einer anderen Konfession zugehören als Sie - so werden beide Lohnsteuerkarten zur Änderung benötigt.

 

Der Kirchenaustritt wird wirksam, sobald die Austrittserklärung dem zuständigen Standesbeamten zugegangen ist. Nach Art. 6 Abs. 3 Kirchensteuergesetz endet die Kirchensteuerpflicht mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist.

 

Kosten

Die Aufnahme der Erklärung über den Kirchenaustritt ist gebührenpflichtig und wird sofort fällig. 

Die Gebühr für den Austritt beträgt pro Person: 25,00 €

Bescheinigung über den Kirchenaustritt  beträgt : 6,00 €

Gemeinsammer Austritt eines Ehepaares aus derselben Konfession: 35,00 €

Bescheinigung über den Kirchenaustritt jeweils 6,00 €

Treten Ehegatten aus verschiedenen Konfessionen aus, wird ein Betrag von jeweils 25,-- € fällig.