Kinderreisepass
Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann ab der Geburt ein Kinderreisepass beantragt werden. Hierzu ist ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
Ab dem 12. Lebensjahr kann ein normaler Reisepass oder ein Personalausweis beantragt werden. Abhängig ist dies jedoch von den jeweiligen Reisebestimmungen der Länder.
Achtung: Seit dem 01.01.2006 dürfen alte Kinderausweise nicht mehr verlängert werden!
Bitte beantragen Sie rechtzeitig ein neues Dokument.
Antragstellung
Förmlicher Antrag bei der zuständigen Gemeinde durch beide Elternteile. Vorzulegen sind die Geburtsurkunde und ein aktuelles Lichtbild.
Bitte beachten Sie die neuen Bestimmungen zum Lichtbild.
Informationen zum Lichtbild erhalten Sie hier.
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Gebühren
Kinderreisepass: 13,00 €
