Hundesteuer

Jeder in der Gemeinde lebende Hund muss angemeldet werden, sobald er über 4 Monate alt ist. Kampfhunde benötigen außerdem eine sogenannte Negativbescheinigung.
Die Hundesteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Jahres fällig; sie beträgt derzeit 26,00 € für den ersten Hund und 52,00 für jeden weiteren. Für Kampfhunde beträgt die Hundesteuer 512,00 €.

Rechtsgrundlage:
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer

Formular:
Anmeldeformular für Hunde