Flächennutzungsplan

Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden aufgestellt. Sie beinhalten in Grundzügen die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet.

Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan. Dies unterscheidet ihn von Bebauungsplänen, die für Teile des Gemeindegebiets aufgestellt werden und verbindliche Regelungen für die Bürger und die Baugenehmigungsbehörden enthalten.

Im Flächennutzungsplan werden die für die Bebauung vorgesehenen Flächen, Flächen für Verkehrsanlagen, Grünflächen, aber auch die Flächen für die Landwirtschaft und Waldflächen dargestellt. Daneben enthält der Plan Hinweise auf bestehende auf fachgesetzlichen Bestimmungen beruhende Planungen, die sich auf die städtebauliche Entwickllung der Gemeinden auswirken. Dem Flächennutzungsplan ist ein Erläuterungsbericht beizufügen. Im Erläuterungsbericht sind die maßgeblichen Grundgedanken und Leitziele der Planung darzulegen.

Der Flächennutzungsplan wird in einem im Baugesetzbuch (BauGB) gesetzlich geregelten Verfahren aufgestellt. In diesem Verfahren werden sowohl die Bürger als auch Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Der Flächennutzungsplan für Eckental

Der Flächennutzungsplan in der aktuell gültigen Fassung wurde vom Marktgemeinderat am 16.05.2001 beschlossen. Er kann zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung von jedem Bürger eingesehen werden.

Rechtsgrundlagen

§§ 1 bis 7 Baugesetzbuch (BauGB)