Bestattungswesen

Leider lassen sich auch bei einem Sterbefall, der für die Angehörigen meist ohnehin Trauer, Sorge und Aufregung hervorruft, die Beachtung verschiedener Rechtsvorschriften und Behördengänge nicht vermeiden. Die nachfolgenden Hinweise, die aufzeigen was zu tun ist und wohin man sich wenden muss bzw. kann, sollen deshalb eine Hilfe sein.

I. Leichenschau und ärztliche Todesbescheinigung

Sterbefall in der Wohnung
Verständigung eines Arztes zur Feststellung des Todes, der Todesart und der Todesursache. Der Arzt stellt nach Vornahme der Leichenschau eine Todesbescheinigung aus.

Sterbefall in einem Krankenhaus oder Heim
Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus oder einer ähnlichen Einrichtung sorgt der leitende Arzt bzw. die Klinikverwaltung für die Vornahme der Leichenschau.

Vor der ärztlichen Leichenschau darf keine Leiche eingesargt werden !

II. Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt

Sterbefall in Eckental

Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag (außer Samstag) standesamtlich zu Beurkunden. Zuständig ist hierfürdas Standesamt des Marktes Eckental, Rathausplatz 1, 90542 Eckental, Zi. E.05 (Tel. 09126/903-243).

Sterbefall außerhalb Eckentals
der Sterbefall wird beim dortigen Standesamt beurkundet

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Todesbescheinigung mit Durchschrift
  • Geburtsurkunde des/der Verstorbenen
  • Heiratsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (erhältlich beim Standesamt der Eheschließung)
  • bei Verwitweten zusätzlich die Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten
  • bei Geschiedenen die beglaubigte Abschrift vom Familienbuch mit Scheidungsvermerk oder eine Ausfertigung des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk
  • Personalausweis des Verstorbenen und des Anzeigenden

III. Bestattung

1. Anzeige des Sterbefalls beim Friedhofsamt

Bei der Friedhofsverwaltung des Marktes Eckental, Rathausplatz 1, 90542 Eckental, Zi. E.02 (09126/903-244)

notwendige Unterlagen:
- Grabbrief für ein schon vorhandenes Grab
- Erklärung des Nutzungsberechtigten, dass er mit der Beisetzung einverstanden ist

Besteht kein Grabnutzungsrecht, wird dem Anzeigenden von der Friedhofsverwaltung eine Grabstätte zugewiesen.

2. Sonderregelung für Feuerbestattungen

Nachweis bei Anzeige des Sterbefalls, dass die Feuerbestattung dem Willen des Verstorbenen entspricht (ansonsten können die Angehörigen die Art der Bestattung bestimmen).
Unbedenklichkeitsbescheinigung der örtlichen Polizeidienststelle.

3. Bestattungsvorbereitung (Einsargung der Leiche und Überführung zum Friedhof)

Beauftragung eines privaten Bestattungsunternehmens nach der Leichenschau (diese erledigen auf Wunsch und mit entsprechender Vollmacht auch alle sonstigen notwendigen Bestattungsvorbereitungen und Behördengänge).

 


4. Aufbewahrung und Aufbahrung der Verstorbenen, Durchführung der Erdbestattung/Beisetzung der Urnen

  • Bereitstellung des Leichenhauses und der Aussegnungshalle
  • Aufbewahrung und Aufbahrung der Verstorbenen im Leichenhaus
  • Durchführung der Erdbestattung (Öffnen und Schließen des Grabes, Benutzung des Bahrwagens) durch gemeindliches Bestattungspersonal und durch die von der Gemeinde beauftragten Bestattungsfirma
  • Verbringung des Verstorbenen von der Aussegnungshalle zur Grabstätte
  • Beisetzung von Urnen

Die unter III.4. aufgelisteten Tätigkeiten werden im Auftrag des Marktes Eckental von einem Bestattungsunternehmen durchgeführt.
 

Für alle sonstigen Tätigkeiten steht Ihen die Wahl eines anderen Bestatters frei.

 

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung jederzeit zur Verfügung.

 

Tel. 09126/ 903-244

per eMail: ordnungsamt"at"eckental.de