Bauvoranfrage
Bei vielen Bauvorhaben gibt es einzelne Punkte, deren Genehmigungsfähigkeit zweifelhaft ist. Vor allen die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstückes spielt oft eine entscheidende Rolle. Hier jeweils einen kompletten Bauantrag mit allen erforderlichen Bauplänen einzureichen wäre zu aufwendig und zeitraubend.
In solchen Fällen ist es angebracht einen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zu stellen. Nach Art. 75 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) kann der Bauherr, noch bevor er einen Bauantrag einreicht, schriftlich einzelne Fragen des Bauvorhabens vorweg entscheiden lassen. Ist der Bauvorbescheid negativ, so ist er im Rahmen des Widerspruchsverfahren anfechtbar. Durch einen positiven Vorbescheid erhält der Bauherr Planungssicherheit, da der spätere Bauantrag nicht mehr aus den Gründen abgelehnt werden kann, die bereits Gegenstand der Prüfung bei der Bauvoranfrage waren.
Der Vorbescheid gilt in der Regel drei Jahre und kann auf Antrag um jeweils zwei Jahre verlängert werden.
Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag vorzulegen:
- Amtlicher Lageplan Maßstab 1:1000, darf nicht älter als 6 Monate sein
- Bauvorentwurf (z.B. Skizzen)
- Angaben zur geplanten Erschließung (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Zufahrt)
- sonstige relevante Unterlagen, je nach Antragsstellung
