Bauantrag

Mit dem Bauantrag wird die Erteilung einer Baugenehmigung für baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben beantragt.

Verfahren
Der Bauantrag ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Formulare, die bei der Gemeinde und auch im Buchhandel erhältlich sind, zu stellen. Er ist mit den erforderlichen Unterlagen (siehe unten) bei der Gemeinde einzureichen.
Der Bauantrag muss vom Antragsteller und von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur; bei kleineren Bauvorhaben, insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser auch Handwerksmeister des Bau- und Zimmererfachs und staatlich geprüfte Techniker) unterschrieben sein.
Die Gemeinde legt den Bauantrag nach der Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt) vor. Die Bauaufsichtsbehörde überprüft den Bauantrag und entscheidet über die Erteilung der Baugenehmigung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformulare
  • Baubeschreibung
  • Berechnung der Flächen und des umbauten Raumes mit Baukosten
  • statistischer Erfassungsbogen (erhältlich vom Landesamt für Statistik)
  • Amtlicher Lageplan Maßstab 1:1000, darf nicht älter als 6 Monate sein
  • Baupläne Maßstab 1:1000 (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Nachweis der Stellplätze und Garagen
  • Geländeschnitt bei Hanggrundstücken
  • Im Einzelfall können weitere Unterlagen (z.B. Baumbestandsplan oder Lärmschutzgutachten) erforderlich sein.

Grundvoraussetzungen für eine zügige Bearbeitung des Bauantrages sind vollständige und fehlerfreie Antragsunterlagen.

Fristen
Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von vier Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung vier Jahre unterbrochen worden ist.
Die Frist kann jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn der Antrag vor Ablauf der Geltungsdauer der unteren Bauaufsichtsbehörde zugegangen ist.

Kosten
Die Gebühren für eine Baugenehmigung betragen (je nach Art des Bauvorhabens und Art des Genehmigungsverfahrens) zwischen 2 v. T. und 4 v. T. der Baukosten. Gebühren werden auch erhoben, wenn ein Bauantrag abgelehnt oder zurückgenommen wird.

Bauamt des Landratsamtes
Für die Genehmigung der Bauanträge ist das Baumt des Landkreises Erlangen-Höchstadt zuständig. Dieses hält auf Anfrage Sprechstunden im Rathaus Eckental ab. Bitte setzen Sie sich zur Terminvereinbarung mit der Gemeindeverwaltung (Tel. 09126/903-254) in Verbindung.

Rechtsgrundlage

  • Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern vom 28.12.1999, AIIMBI 2000, Seite 6 (Einführung der Bauantrags-Vordrucke)
  • Bauvorlagenverordnung
  • Bayer. Bauordnung (Art. 67,72,73)

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