Hier erhalten Sie Informationen zum neuen Personalausweis

Personalausweis

Ausweispflicht

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen.
Dies gilt nicht, wenn Sie sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen können.
Die Besitzpflicht bedeutet nicht die Pflicht, den Ausweis ständig bei sich führen zu müssen.

Beim Überschreiten von Staatsgrenzen ist grundsätzlich das Mitführen eines Reisepasses erforderlich. Ob eine Passpflicht besteht, ist in den jeweiligen Staaten unterschiedlich gesetzlich geregelt. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union und in den meisten Urlaubsländern reicht für Deutsche jedoch die Vorlage des Personalausweises bzw. Kinderausweises aus.
Einzelheiten erfahren Sie vom Auswärtigen Amt, Ihrem Reisebüro oder der Botschaft des jeweiligen Landes auf Anfrage.

Eine Verlängerung ist grundsätzlich nicht mehr möglich.

Für die Neubeantragung ist erforderlich:

  • Persönliches Erscheinen mit altem Personalausweis oder Reisepass (auch abgelaufen) zur Feststellung der Identität. Für die Antragstellung ist kein Formblatt erforderlich. Der Antrag wird direkt im Passamt ausgedruckt.
  • Ein Lichtbild, das nicht älter als ein halbes Jahr sein sollte, in der Größe
    45 x 35 mm im Hochformat ohne Rand.
  • Der Verlust oder Diebstahl eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ist der Meldebehörde schriftlich anzuzeigen. Sofern bereits bei der Polizei erfolgt, bitte ein Duplikat mitbringen.

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 3 - 4 Wochen.
Den aktuellen Bearbeitungsstand können Sie am Ende dieser Seite abfragen.


Gültigkeit:
Der Personalausweis wird bis zum 24. Lebensjahr für 6 Jahre und ab dem 24. Lebensjahr für 10 Jahre ausgestellt.

Vorläufige Ausweispapiere
In Notfällen kann Ihnen in Verbindung mit einem endgültigen Personalausweis
ein vorläufiger Personalausweis (Gültigkeit 3 Monate) ausgestellt werden.
Hierzu werden für den vorläufigen Personalausweis zusätzlich ein Lichtbild benötigt.

Abholung

Bitte legen Sie den Abholschein und das alte Ausweisdokument zur Entwertung vor.

 



Neuer Personalausweis

Ab 01. November 2010 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland einen neuen Personalausweis. Wir möchten Sie über die wichtigsten Neuerungen informieren.


Auf einen Blick

·                     Einführung am 1. November 2010

·                     Kreditkartenformat

·                     Kontaktloser Chip im Karteninneren

·                     Elektronische Ausweisfunktion für Transaktionen im Internet und an Automaten

·                     Mehr Kontrolle über persönliche Daten

·                     Vorbereitet für die elektronische Signatur zum rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler
                      Dokumente

·                     Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und Fingerabdrücke (freiwillig) zur
                      eindeutigen Zuordnung von Ausweis und Besitzer

 

Gebühren für den neuen Personalausweis

Antragstellende Person unter 24 Jahren:                                22,80  Euro (6 Jahre gültig)

Antragstellende Person ab 24 Jahren:                                    28,80 Euro (10 Jahre gültig)

Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige:                             Gebührenreduzierung im  Ermessen
                                                                                                der ausstellenden Behörde

Vorläufiger Personalausweis:                                                  10,-- Euro

 

Weitere Gebührenregelungen

 

Ändern der Transport-PIN in 6-stellige persönliche
PIN bei der Ausgabe oder                                                          gebührenfrei

Einschaltung der Online-Ausweisfunktion bei der
Vollendung des 16. Lebensjahres mit Setzen der
Persönlichen PIN                                                                        gebührenfrei

 

Nachträgliches Einschalten der Onlline-Ausweisfunktion            6,--  Euro

 

Ausschalten der Online-Ausweisfunktion                                    gebührenfrei

 

Änderung der PIN im Bürgeramt
(z.B. PIN vergessen)                                                                   6,-- Euro

Ändern der Anschrift bei Umzügen                                             gebührenfrei

 

Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall                      gebührenfrei

 

Entsperren der Online-Ausweisfunktion                                       6,-- Euro

 

Für ausführlichere Details steht das Personalausweisportal, ein Service des Bundesministeriums
des Inneren, zu Ihrer Verfügung.

Da bei der Antragstellung umfangreiche Arbeitsabläufe notwendig und vorgeschrieben sind, wird sich die Bearbeitungszeit wesentlich verlängern. Das Bundesministerium des Innern geht von einer Bearbeitungszeit von ca. 30 minuten pro Personalausweis aus. Dies widerum wirkt sich natürlich auf die Wartezeiten aus. Wir werden selbstverständlich versuchen, die Wartezeit für Sie so gering wie möglich zu halten.


Weitere Informationen

eID-Animation.swf

Animation zur Online-Ausweisfunktion (Mit Ton)


PA-Flyer.pdf

Flyer zum neuen Personalausweis


Personalausweisportal

Durch anklicken des Logos gelangen sie zum Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums!


Bearbeitungsstand Ihres Reisepasses/Personalausweises

Bitte Logo anklicken!