Anmeldung zur Eheschließung

Das frühere "Aufgebot" wurde zum 01.07.1998 umbenannt in die "Anmeldung zur Eheschließung". Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der beiden Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist.
Bei der Anmeldung zur Eheschließung wird geprüft, ob ggfs. Ehehindernisse bestehen, die der beabsichtigten Eheschließung im Wege stehen, und zum anderen auch die künftige Namensführung des Paares besprochen.
Seit dem 01.04.1994 erhält ein Ehepaar nur noch dann eine gemeinsame Namensführung, wenn beide Partner durch Erklärung einen Ehenamen bestimmen. Zum Ehenamen kann sowohl der Geburtsname der Frau, als auch der Geburtsname des Mannes bestimmt werden. Ab etwa Mitte nächsten Jahres kann auch der Name aus einer früheren Ehe zum Ehenamen bestimmt werden. Bestimmen die Partner keinen gemeinsamen Familiennamen, behält jeder seinen zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen.

Bei der Geburt eines Kindes muss hinsichtlich der Namensführung des Kindes dann festgelegt werden, ob das Kind den Familiennamen der Mutter oder des Vaters erhält. Ein Doppelname für das Kind ist unzulässig. Die Namensbestimmung für das erste Kind ist bindend für alle weiteren Kinder aus dieser Ehe.
Seit 01.07.1998 haben Sie die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob Sie einen oder zwei Trauzeugen benennen wollen oder Ihre Eheschließung lieber ohne Trauzeugen gestalten wollen.

Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung der Eheschließung mündlich einen Termin mit uns (Tel. 09126/903-243, -245), um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Für Eheschließungen in der "Hauptsaison" (Mai bis August), sollten Sie diese Eheanmeldung rechtzeitig beantragen. Hinweis: Dies gilt besonders für Tage mit besonderem Datum, z. B. 05.05.2005 etc.! Im Regelfall ist allerdings eine Anmeldung, die 2-3 Wochen vor der Eheschließung erfolgt, ausreichend. Der früher übliche Aushang des Aufgebotes wurde übrigens zum 01.07.1998 ersatzlos gestrichen.


Was braucht man zum Heiraten?

Für den Fall, dass Sie beide noch nie verheiratet gewesen sind und beide volljährig sind und deutsche Staatsangehörige sind, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • eine Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt
    Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde
  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (Achtung keine Geburtsurkunde!)

 

War einer der Verlobten bereits verheiratet und ist geschieden benötigen wir zusätzlich eine beglaubigte Abschrift des alsHeiratseintrag fortgeführten Familienbuches der Vorehe

Diese erhalten Sie bei dem Standesamt wo Sie die Ehe geschlossen haben.

In allen anderen Fällen, z.B.

  • Einer der Partner besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit oder ist nicht im Bundesgebiet geboren
  • Einer oder beide Partner waren bereits verheiratet oder es sind gemeinsame oder Kinder aus früheren Ehen vorhanden

Erkundigen Sie sich bitte vor Vereinbarung des Termins zur Anmeldung der Eheschließung mündlich bei uns, welche Unterlagen erforderlich sind.

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