Leerungstermine für Restmüll- und Biotonne
Die Abfuhrtermine sind im aktuellen Wochenblatt veröffentlicht!
Abfallbeseitigung
In Bayern sind die Landkreise und die kreisfreien Städte für die Abfallentsorgung zuständig. Im folgenden haben wir einige Informationen für Sie zusammengestellt. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Erlangen-Höchstadt.
Nähere Informationen des Landkreises über http://www.erlangen-hoechstadt.de/abfall
Hier können Sie auch die Abfuhrtermine abrufen.
Müll-Gebührentarife (bei 14-tägiger Abfuhr)
| Haushaltsgröße | Behältergröße | enthaltene Leerungen | mit Biotonne (Biomüll-Tarif) | ohne Biotonne (Eigenkompostier-Tarif) |
| 1 Person | 60 l | 15 | 99,96 € | 74,88 € |
| 2 - 3 Personen | 60 l | 22 | 142,32 € | 106,80 € |
| 4 Personen | 80 l | 26 | 227,64 € | 171,24 € |
| 5 - 6 Personen | 120 l | 26 | 341,16 € | 255,84 € |
| bis 12 Personen | 240 l | 26 | 682,32 € | 511,68 € |
| bis 55 Personen | 1.100 l | 26 | 3.127,32 € | 2.345,64 € |
In diesen Gebühren sind die Beseitigung von Gartenabfällen, von Problemabfällen (Öl, Gift, Arzneimittel etc.) sowie Altpapier und Batterien im Rahmen der Bedingungen des Recyclinghofes des Landkreises enthalten.
Wenn weniger Leerungen in Anspruch genommen werden als in der Gebühr enthalten sind, können Abfallgebühren eingespart werden.
Der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, wie viele Leeungen eingespart werden können.
| Behältergröße | enthaltene Leerungen | einsparbare Leerungen | Mindestleerungen | Rückvergütung beim Biomüll-Tarif | Rückvergütung beim Eigenkompostier-Tarif |
| 60 l (1 Person) | 15 | 2 | 13 | 6,14 € | 4,60 € |
| 60 l (2 - 3 Personen) | 22 | 4 | 18 | 12,27 € | 9,20 € |
| 80 l (4 Personen) | 26 | 6 | 20 | 24,54 € | 18,41 € |
| 120 l (5 - 6 Personen) | 26 | 6 | 20 | 36,81 € | 27,61 € |
| 240 l (bis 12 Personen) | 26 | 6 | 20 | 73,63 € | 55,22 € |
| 1.100 l (bis 55 Personen) | 26 | 6 | 20 | 337,45 € | 253,09 € |
Elektro- und Elektronikgeräte
Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz sieht vor, dass alle ausrangierten Elektroaltgeräte und bestimmte Leuchten ab 24. März 2006 nicht mehr mit dem Restmüll entsorgt werden dürfen. Ab diesem Datum müssen diese Altgeräte in den fünf nachfolgend aufgeführtenGerätegruppen getrennt erfasst werden:
1. Haushaltsgroßgeräte (z.B. Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler,E-Herde)
2. Kühl- und Gefriergeräte
3. Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (Computer, Kopier- und Faxgeräte, Telefone etc.) und Geräte der Unterhaltungselektronik (z.B. Radiogeräte) sowie Bildschirmgeräte (Fernseher, Monitore)
4. Gasentladungslampen (Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen usw.)
5. Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische u. elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte usw.
Die Vorgaben des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes haben auch auf die bestehende E-Schrott-Erfassung im Landkreis Auswirkungen.
Im Landkreis werden auf den bestehenden Wertstoffhöfen und der Umladestation im Erlanger Hafen für alle bzw. einzelne Elektro-Gerätegruppen Sammelstellen eingerichtet. Die Abgabe der auf der jeweiligen Anlage zugelassenen Elektro-Altgerätefraktionen ist für die Anlieferer ab 24. März 2006 kostenlos.
Selbstanlieferung von E-Schrott an den Wertstoffhof Eckental
Am Wertstoffhof Eckental werden alle fünf Elektrogerätegruppen ab 24.03.2006 kostenlos angenommen.
Die kostenfreie Abholung von Fernseh- und Radiogeräten sowie Monitoren erfolgt weiter im Rahmen der Sperrmüllabholung. Die Sammlung der Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen wird über die mobilen landkreisweiten Problemabfallsammlungen aufrechterhalten.
Abholservice für Kühl- und Haushaltsgroßgeräte im Holsystem.
Die nachfolgend aufgezählten Elektrogeräte können Sie auch – wie bisher – von einem vom Landkreis beauftragten Entsorgungsunterunternehmen zu einem festgelegten Termin abholen lassen.
Kühl-, Gefrierschränke; Gefrier-, Kühltruhen; Bügel-, Geschirrspül-, Waschmaschinen; Wäscheschleudern, -trockner; Dunstabzugshauben, Mikrowellengeräte, Elektroherde, Ölradiatoren, Heimsolarien und Wärmepumpen
Diese Geräte müssen beim Landratsamt, Telefon: 09193/20-592 oder 09193/20-591, zur separaten Abfuhr angemeldet werden. Die Abholung dieser Elektrogeräte ist allerdings kostenpflichtig. Die Abholgebühr beträgt 8,00 €/Elektrogerät! Der Gebührenbescheid mit Rechnung wird Ihnen vor dem Abholtermin vom Landratsamt Erlangen-Höchstadt rechtzeitig zugestellt.
Weitere Infos zum Elektroschrott- und Elektronikgerätegesetz
Als Besitzer eines Elektro-Altgerätes sind Sie verpflichtet, dieses zu den vorgesehenen stationären Sammelstellen zu bringen oder bei der mobilen Sammlung abzugeben. Mit diesem persönlichen Aufwand bewirken Sie einen hohen Nutzen für die Umwelt. Sie helfen mit, dass wertvolle Rohstoffe wiederverwertet und Schadstoffe gezielt behandelt werden können.
Wenn Sie Altgeräte einer getrennten Sammlung zuführen, entlasten Sie die Umwelt in doppelter Hinsicht: Erstens helfen Sie, Ressourcen zu sparen und zweitens tragen Sie zur Schadstoffentfrachtung des Restmülls bei; denn E-Altgeräte tragen erheblich zur Schadstoffbelastung des Restmülls mit den Schwermetallen wie z.B. Blei, Cadmium und Quecksilber bei.
Ab dem 24. März 2006 werden alle neuen Elektrogeräte mit dem Symbol der ‚durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern’ gekennzeichnet.
Dieses Symbol weist Sie darauf hin, dass dieses Gerät weder über die Restmüll- noch über die Wertstoffbehältnisse wie z.B. die braune Biotonne, das grüne Altpapiergefäß und den ‚Gelben Sack’ entsorgt werden darf, sondern bei den Wertstoffhöfen bzw. mobilen Sammelstellen abzugeben ist.
Problemmüll
Abholung bei einer kostenlosen Frühjahrs- und Herbstsammlung. Die Sammeltermine sind aus dem Entsorgungsplan ersichtlich.
